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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) kurzfristiger Vermietung, z. B. über Internet-Plattformen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): kurzfristiger Vermietung, z. B. über Internet-Plattformen

Geben Sie an, ob die Wohnung kurzfristig, z. B. über Internet-Plattformen wie Airbnb Wimdu oder  9flats.comAirbnb Wimdu oder  9flats.comAirbnb, Wimdu oder 9flats.com, vermietet wurde.
 
Wichtig: Auch wer die Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG (BFH-Urteil vom 4.3.2008, Az. IX R 11/07)

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"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

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