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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) Abschreibung von Einrichtung und Zubehör

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Abschreibung von Einrichtung und Zubehör

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Abschreibungen von Einrichtungsgegenständen und Zubehör für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abschreibungsfähigen Einrichtungsgegenständen zählen insbesondere:  Einbauküche (Nutzungsdauer: 10 Jahre, Abschreibungssatz: 10%)

  • Kühlschrank (10 Jahre, 10%)
  • Herd (10 Jahre, 10%)
  • Spüle (10 Jahre, 10%)
  • Geschirrspüler (7 Jahre, 14,3%)
  • Waschmaschine (10 Jahre, 10%)
  • Wäschetrockner (8 Jahre, 12,5%)
  • Dunstabzugshaube (8 Jahre, 12,5%)
  • Gardinen und Vorhänge (5 Jahre, 20%)
  • Teppiche, einfach (3 Jahre, 33,3%)
  • Orientteppiche (15 Jahre, 6,6%)
  • Möbel (10 Jahre, 10%)
  • Regale (10 Jahre, 10%)
  • Schränke (10 Jahre, 10%)
  • Betten (10 Jahre, 10%)
  • Sofa (10 Jahre, 10%)
  • Tisch (10 Jahre, 10%)
  • Stühle (10 Jahre, 10%)
  • Rasenmäher (9 Jahre, 11,1%)
  • Sonstiges Inventar (z.B. Geschirr, Kochtöpfe)
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026