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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn bzw. -verlust ist ebenfalls hier einzutragen.

Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. nach Durchschnittssätzen zur Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen.

Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls hier einzutragen.

Finanztip

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Finanztip 10/2025

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Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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