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Feldhilfe: (2019) Anteile an Unternehmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Anteile an Unternehmen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Angaben zu Anteile an Unternehmen machen wollen.

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden während der Nutzungsdauer abgeschrieben. Bis zur vollständigen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer ergibt sich jährlich jeweils ein Restbuchwert. Wirtschaftsgüter, die bereits voll abgeschrieben sind, im Betrieb aber weiter genutzt werden, sind im Anlagenverzeichnis mit einem Erinnerungswert von 1 Euro zu vermerken.

Falls Sie betriebliche Wirtschaftsgüter verkaufen oder ins Privatvermögen übernehmen, geben Sie hier den Restbuchwert an. Dieser Wert ist als Betriebsausgaben absetzbar. Andererseits müssen Sie den Verkaufserlös bzw. bei Privatentnahme den Entnahmewert (Teilwert) als Betriebseinnahmen versteuern und auf der Seite "Betriebseinnahmen" in der Zeile "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" eintragen.

Hinweis: Der Restbuchwert ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem Einlagewert, vermindert um die bis zum Ausscheiden abgesetzten Abschreibungen und Sonderabschreibungen.

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