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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?

Sind Sie Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates, können Sie personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen geltend machen, so auch folgende Vergünstigungen:

  • Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz hat und die Besteuerung der Unterhaltszahlungen durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
  • auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungsleistungen, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, wenn der Empfänger der Leistung oder Zahlung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz hat und deren Besteuerung beim Empfänger durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.

Als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates können Sie außerdem ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das Ehegatten-Splitting) geltend machen, wenn Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz ansässig ist. Voraussetzung ist, dass die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahre 2018 nicht mehr als 18.000 Euro betragen. Je nach Land kann der Betrag gekürzt werden um ein Viertel (Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern) oder um zwei Viertel (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Ungarn).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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