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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) Verlustvortrag aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

Werden die negativen Einkünfte nicht oder nicht vollständig im Vorjahr verrechnet, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid über den "verbleibenden Verlustvortrag".

Nicht ausgeglichene Verluste werden ein Jahr zurückgetragen und mit den positiven Gewinnen des Vorjahres verrechnet. Sollte nach dem Rücktrag weiterhin ein Verlust bestehen, wird der Verlust von Ihrem Finanzamt in das nächste Jahr vorgetragen. Die Höhe des Verlustrücktrag können Sie beschränken, wenn Sie nur eine geringe oder keine steuerliche Auswirkung des Verlustabzugs im Vorjahr erwarten.

Verluste aus steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften können grundsätzlich nur mit Gewinnen aus anderen steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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