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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2020) Wollen Sie den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wollen Sie den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragen?

Wenn Sie den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragen wollen, wählen Sie hier "ja" aus.

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres wird jeder Person insgesamt nur einmal im Leben für einen Veräußerungsgewinn gewährt.

Um den Freibetrag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt ein:

  • Der Steuerpflichtige muss das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig sein.
  • Der Freibetrag beträgt 45.000 Euro und vermindert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt.
  • Der Freibetrag wird nur einmal pro Steuerpflichtigem und nur auf Antrag gewährt.

Neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG können Sie zusätzlich noch die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG beantragen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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