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Feldhilfe: (2020) Unterhaltszahlungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Unterhaltszahlungen

Geben Sie hier alle Unterhaltszahlungen an, die Sie an die unterstützte Person geleistet haben.

Wichtig: Grundsätzlich beginnt der Unterstützungszeitraum frühestens mit der ersten Unterhaltszahlung. Unterhaltszahlungen können nicht auf Monate vor ihrer Zahlung zurückbezogen werden.

Eine Unterhaltszahlung im Januar, die dem Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten in den nächsten 12 Monaten zugutekommen soll, ist in vollem Umfang – begrenzt auf den Unterhaltshöchstbetrag – absetzbar. Eine Zahlung im Dezember wird jedoch nur zu 1/12 berücksichtigt, also entsprechend gekürzt.

Leisten Sie Unterhaltszahlungen an Angehörige daher am besten im Januar oder beginnen Sie mit der ersten Zahlung in diesem Monat.

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