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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2020) Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG

Die folgenden Einkünfte unterliegen dem Steuerabzug nach § 50a EStG:

  • Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen, die in Deutschland ausgeübt werden,
  • Einkünfte aus der inländischen Verwertung solcher Darbietungen,
  • Lizenzeinnahmen sowie
  • Aufsichtsratsvergütungen.

Der Steuerabzug beträgt zwischen 5 % und 15 % der gesamten Einnahmen, für Aufsichtsratsvergütungen 30 %. Die angefallenen Steuern können Sie hier erfassen.  

Bitte fügen Sie ggf. Nachweise Ihrer Steuererklärung bei.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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