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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2020) davon selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): davon selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen

Geben Sie hier an, welchen Anteil an der Wohnfläche Sie zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzen oder unentgeltlich an andere Personen überlassen haben. Dies ist eine Voraussetzung, um von der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG profitieren zu können.

Beispiel: Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten mit je 110 qm Wohnfläche. Eine Wohnung bewohnen Sie selbst. In diesem Fall gebe Sie als Gesamtwohnfläche 440 qm an und als selbstgenutzte Wohnfläche 110qm. Von den Aufwendungen für die energetische Sanierung können in diesem Beispiel dann 25 % steuerlich geltend gemacht werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026