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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2020) Erwirtschafteten Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
(Anlage V)

Wählen Sie Ja, wenn Sie in 2020 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet haben.

Im Bereich Vermietung und Verpachtung erklären Sie Einkünfte aus:

  • einem bebauten Grundstück, z. B. vermietetes Haus, vermietete Eigentumswohnung,
  • einem selbst genutzten eigenen Haus / Eigentumswohnung, wenn einzelne Räume vermietet werden,
  • allen Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften,
  • Untervermietung von gemieteten Räumen,
  • allen unbebauten Grundstücken (z. B. Parkplatz), anderem unbeweglichen Vermögen(z. B. Schiffe) und Sachinbegriffen (z. B. Geschäftseinrichtung)
  • sowie aus Überlassung von Rechten, z. B. Erbbaurechte, Urheberrechte, Kiesausbeuterechte.

Die erzielten Einkünfte werden bei Ehe-/Lebenspartnern von Lohnsteuer kompakt standardmäßig 50:50 auf beide Partner aufgeteilt. Es kann aber auch für jedes vermietete Objekt eine separate Zuweisung der Einkünfte erfolgen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026