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Feldhilfe: (2020) Verpflegungsmehraufwand an An- und Abreisetagen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Verpflegungsmehraufwand an An- und Abreisetagen

Geben Sie hier die Anzahl der An- und Abreisetage ein, an denen Sie aus beruflichen Gründen unterwegs waren.

Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht war (Arbeitszeit, Stau oder andere Gründe), spielt dabei keine Rolle.

Besuchen Sie vor Beginn der Auswärtstätigkeit noch Ihre "erste Tätigkeitsstätte", dann beginnt die Abwesenheit erst mit dem Verlassen dieses Ortes.

Wichtig: Sie können Verpflegungspauschbeträge abrechnen für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 (max. für 91 Tage für die einzelne Auswärtstätigkeit). Für Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben, z.B. Wochenenden, Feiertage, Urlaub oder Krankheit, erhalten Sie keinen Verpflegungspauschbetrag.

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