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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2020) Hatten Sie 2020 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Hatten Sie 2020 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Wählen Sie Ja, wenn Sie entweder Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für haushaltsnahe Beschäftigungen in Ihrem Haushalt hatten.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wird die haushaltsnahe Tätigkeit durch ein Dienstleistungsunternehmen ausgeführt. Die Arbeiten müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein.

Bei haushaltsnahen Beschäftigungen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen) wird die Tätigkeit durch eine Person ausgeführt, die sozialversicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt ist. D.h. Sie haben für die angestellte Hilfe in Ihrem Haushalt die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet.

Zu den begünstigten Dienstleistungen gehören z.B.

  • die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
  • die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
  • die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).

Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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