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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Sonstige tatsächliche Fahrtkosten (ohne AfA und Zinsen)

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Sonstige tatsächliche Fahrtkosten (ohne AfA und Zinsen)

Geben Sie hier die Fahrzeugkosten an, die Ihnen entstanden sind

  • für ein betriebliches Fahrzeug, das zum notwendigen (betrieblicher Nutzungsanteil über 50 %) oder zum gewillkürten Betriebsvermögen (betrieblicher Nutzungsanteil zwischen 10 und 50 %) gehört,
  • für betriebliche Fahrten mit einem Privat-Fahrzeug, das zum Privatvermögen gehört,
  • für betriebliche Fahrten mit einem Mietwagen, Taxi oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. Bahn, Bus, Fähre.
  • für betriebliche Fahrten mit einem Flugzeug.

Hinweis: Zu den betrieblichen Fahrten gehören auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie die Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Kosten für betriebliche Fahrzeuge (Betriebskosten)

Tragen Sie hier sämtliche Kosten von Fahrzeugen ein, die dem notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet sind (ohne Umsatzsteuer): Denken Sie an die Ausgaben für Kraftstoff, Garagenmiete, Reparaturen, Inspektionen, Pflege, TÜV, ASU, Autoradio und Radiogebühren, Autotelefon, Zubehör usw. Ebenfalls gehören Unfallkosten dazu, auch wenn sich der Unfall auf einer privaten Fahrt ereignet hat oder durch private Gründe, z.B. Alkoholeinfluss, verursacht wurde.

Gesondert angeben müssen Sie

  • die Leasinggebühren mitsamt Leasing-Sonderzahlung für geleaste Fahrzeuge ("Leasingkosten").
  • die Ausgaben für Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen und Maut ("Steuern, Versicherungen und Maut").
  • die Schuldzinsen ("Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben").
  • die Abschreibung ("Absetzung für Abnutzung").
  • die Sonderabschreibung nach § 7g EStG (nur noch zulässig, falls das Fahrzeug so gut wie ausschließlich betrieblich genutzt wird).
  • der Restbuchwert bei Ausscheiden des Pkw aus dem Betriebsvermögen, z.B. bei Verkauf, Entnahme, Totalschaden ("Absetzung für Abnutzung")
  • die Umsatzsteuer (Vorsteuer) auf die Betriebskosten ("Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben").
  • die Umsatzsteuer (Vorsteuer) auf die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung ("Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben").

Kosten für betrieblich veranlasste Fahrten

Geben Sie hier auch alle Aufwendungen für betrieblich veranlasste Fahrten an, die Sie mit Ihrem privatem Fahrzeug, mit einem Mietwagen oder Taxi, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Mitfahrer gegen Kostenbeteiligung unternommen haben. Dazu gehören auch Flug- und Fährkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Lohnsteuer kompakt: Bei Benutzung des privaten Pkw für Geschäftsreisen können Sie die Fahrten mit der Dienstreisepauschale von 0,30 Euro oder mit dem höheren tatsächlichen Kilometer-Kostensatz ansetzen.

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