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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) abzgl. pauschale oder tatsächliche Kosten für Fahrten zw. Wohnung und Betrieb

Falls Sie Ihren Betriebs-Pkw auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb oder für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzen, müssen die als Betriebsausgaben verbuchten Fahrzeugkosten um den entsprechenden Anteil gekürzt werden. Denn Selbständige dürfen - ebenso wie Arbeitnehmer - für diese Fahrten nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer bzw. 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer absetzen. Das bedeutet:

  • Die anteiligen Fahrzeugkosten für die Fahrten zum Betrieb tragen Sie hier ein und vermindern damit die Betriebsausgaben.
  • Im Gegenzug bewerten Sie diese Fahrten mit der Entfernungspauschale und ziehen den entsprechenden Betrag in der Zeile "zzgl. Entfernungspauschale" als Betriebsausgaben ab und erhöhen damit die Betriebsausgaben.

Zur Kürzung der Gesamtkosten und zum Abzug der Entfernungspauschale gibt es zwei wichtige Ausnahmen:

  • Befindet sich Ihr Betrieb in der Wohnung oder in deren Nähe, fallen keine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte an. Daher erübrigt sich eine Kürzung der Gesamtkosten, sodass Sie hier keine Eintragung vornehmen müssen.
  • Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einem GdB von mindestens 50 und dem Merkzeichen "G" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis können ihre Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung mit den tatsächlichen Kosten absetzen. Deshalb brauchen Sie die Gesamtkosten nicht zu kürzen, sodass Sie hier ebenfalls nichts eintragen müssen.
Finanztip

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Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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