Feldhilfe:
(2021)
darin enthaltene Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliege
Geben Sie hier die ausländischen Kapitalerträge ein, die der Abgeltungssteuer unterliegen oder in Deutschland der Abgeltungssteuer unterliegen würden.
Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.
Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 14.12.2014)
Hier finden Sie eine Übersicht über die Umrechnungskurse auf Jahresbasis für die wichtigsten ausländischen Währungen.