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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: -

Sie haben die Wahl, ob Sie die tatsächlichen Kosten für Ihr Arbeitszimmer, die Jahrespauschale von 1.260 Euro oder die Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) von 6 Euro/Tag geltend machen wollen.

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können in voller Höhe oder mithilfe der Jahrespauschale abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" darstellt (gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG).

Die Jahrespauschale beträgt 1.260 Euro und wird monatsweise berücksichtigt. Falls die Voraussetzungen für den Kostenabzug nicht das ganze Jahr über gegeben sind, wird die Jahrespauschale für jeden vollen Kalendermonat gekürzt, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (siehe § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).

Wichtig: Die tatsächlichen Kosten, Jahrespauschale und Tagespauschale dürfen nicht gleichzeitig geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn im Kalenderjahr mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Tagespauschale von 6 Euro bezieht sich auf den Kalendertag und bleibt unverändert, selbst wenn an einem Tag verschiedene betriebliche oder berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden, für die die Abzugsvoraussetzungen erfüllt sind.

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