Feldhilfe:
War <%0500107%> aufgrund einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, außerstande sich selbst zu unterhalten?
Wählen Sie „ja“, wenn Ihr Kind 2023 aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage war, sich selbst zu unterhalten.
In diesem Fall können Sie den Kinder- und Erziehungsfreibetrag für jeden Monat geltend machen, in dem die Behinderung vorlag, unabhängig vom Alter des Kindes und auch über das 25. Lebensjahr hinaus, solange die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Voraussetzungen:
- Die Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.
- Das Kind kann aufgrund der Behinderung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen und verfügt nicht über ausreichende finanzielle Mittel.
Ein Kind gilt als "außerstande, sich selbst zu unterhalten", wenn es wegen der Behinderung keine Arbeit aufnehmen kann und keine ausreichenden Mittel hat.
Hinweis: Falls das Kind trotz Behinderung ausreichend Einkommen hat, besteht kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge. Die Familienkasse prüft regelmäßig das Einkommen des Kindes (DA-KG 2023).