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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Einkunftsquelle

In das Feld für die Einkunftsquelle der ausländischen Einkünfte sollten Sie die genaue Beschreibung der Einkommensquelle oder der Art der Einkünfte angeben.

Hier sind einige Beispiele für Einkunftsquellen bei ausländischen Einkünften:

  • Mieteinnahmen: Adresse der vermieteten Immobilie.
  • Selbstständige Tätigkeit: Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland.
  • Renteneinkünfte: Name der ausländischen Rentenquelle.
  • Lizenzgebühren: Vertragspartner und Lizenzgegenstand.
  • Sonstige Einkünfte: Klare Beschreibung der Einkommensquelle.

Folgende Einkünfte bzw. die darauf entfallenden anrechenbaren Steuern geben Sie hier nicht an:

  • Kapitaleinkünfte aus dem Ausland und die anrechenbaren Steuern müssen ausschließlich im Bereich Kapitaleinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen) angegeben werden.
  • Ausländische Lohneinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und die anrechenbaren Steuern sind ausschließlich im Bereich "Arbeitnehmer" (Anlage N und Anlage N-AUS) zu erfassen.
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