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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Sterbedatum (falls verstorben)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Sterbedatum (falls verstorben)

Das Sterbedatum wird in der Einkommensteuererklärung angegeben, wenn die steuerpflichtige Person im laufenden Steuerjahr verstorben ist. Das hat folgende Gründe:

Ende der Steuerpflicht: Die Steuerpflicht der verstorbenen Person endet mit dem Tag des Todes. Im Todesjahr müssen die Einkünfte bis zum Todestag versteuert werden. Daher ist eine genaue Aufschlüsselung der Einkünfte und eine separate Steuerberechnung für das Todesjahr erforderlich.

Die Erben oder ein Nachlassverwalter sind verpflichtet, für die verstorbene Person eine Steuererklärung abzugeben, wenn diese zuvor zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war. Die Angabe des Sterbedatums ist entscheidend, um die Steuererklärung korrekt fortzusetzen und abzuschließen.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle eines Todesfalles das Finanzamt in der Regel Nachfragen stellen oder zusätzliche Informationen anfordern wird, um die steuerliche Situation präzise zu klären. Aus diesem Grund ist es ratsam, sämtliche Unterlagen zur Erbschaft bereitzuhalten.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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