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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Pflegepauschbetrag

Wählen Sie Ja, wenn Sie den Pflege-Pauschbetrag geltend machen wollen oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen im Jahr 2023 hatten.

Wer ohne finanzielle Gegenleistung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine Person, zu der er ein enges persönliches Verhältnis hat, pflegt, kann den Pflegepauschbetrag (Pauschbeträge nach § 33b EStG) in seiner Steuererklärung beantragen.

Für Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen ist ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen oder/und als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich.

Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur gewährt, wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und diese per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

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