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Feldhilfe: (2023) Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Geben Sie hier die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag an.

Der "Bemessungsbetrag für den Versorgungsfreibetrag" ist der Betrag, auf dessen Grundlage der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag berechnet werden. Dieser Betrag dient der steuerlichen Entlastung von Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Der Versorgungsfreibetrag wird bis zu einem festgelegten Höchstbetrag und unter Berücksichtigung eines Zuschlags gewährt. Dieser Freibetrag und der Zuschlag verringern sich jedes Jahr bis 2040. Maßgeblich für die Berechnung ist das Jahr des Versorgungsbeginns. Im Jahr 2023 beträgt der maximale Freibetrag 1.050 Euro, zuzüglich eines Zuschlags von 315 Euro.

Wo finde ich den Betrag?
Die Bemessungsgrundlage entnehmen Sie in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers, beispielsweise von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, der Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Diese Bescheinigung wird häufig als "Mitteilung zur Betriebsrente" bezeichnet.

Sollte Ihnen diese Bescheinigung nicht vorliegen, wenden Sie sich direkt an Ihren ehemaligen Arbeitgeber, die Pensionskasse oder den betrieblichen Rentenversicherer.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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