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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: -

Tragen Sie hier die nicht abziehbaren und die abziehbaren Aufwendungen für Ihr Arbeitszimmer ein.

Ab dem 1.1.2023 gelten neue Regelungen für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen im "Homeoffice" oder "Homework". Es gibt zwei verschiedene Fälle zu beachten:

  • Arbeitszimmer als Mittelpunkt:

    • Arbeitszimmerkosten können in tatsächlicher Höhe oder als Jahrespauschale von 1.260 Euro abgesetzt werden. Dies gilt für "echte" häusliche Arbeitszimmer, die als abgetrennte Räume dienen und fast ausschließlich beruflich genutzt werden.

    • Beispiele für Berufe mit dem Arbeitszimmer als Mittelpunkt sind Schriftsteller, Übersetzer oder IT-Fachleute, die hauptsächlich von zu Hause aus arbeiten.

  • Kein Mittelpunkt, aber berufliche Tätigkeit zu Hause:

    • In diesem Fall können für jeden Tag im Homeoffice Tagespauschalen von 6 Euro für maximal 210 Tage pro Jahr (maximal 1.260 Euro) steuerlich abgesetzt werden.

    • Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitsplatz in einem separaten Raum oder beispielsweise an einem Küchentisch genutzt wird.

Weitere Details:

  • Die Jahrespauschale von 1.260 Euro deckt die Aufwendungen für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer ab. Sie kann einheitlich für das gesamte Jahr genutzt werden.

  • Falls die Voraussetzungen nicht das gesamte Jahr über erfüllt sind, wird die Jahrespauschale monatsbezogen gekürzt, und es kann gegebenenfalls die Tagespauschale von 6 Euro/Tag beansprucht werden.

  • Die Jahrespauschale ist personenbezogen und kann nicht für verschiedene Tätigkeiten getrennt genutzt werden.

  • Es ist nicht möglich, gleichzeitig tatsächliche Kosten, die Jahrespauschale und die Tagespauschale abzusetzen.

  • Wenn mehrere Personen ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, sind die Voraussetzungen für den Abzug individuell zu prüfen.

  • Zusätzlich zur Tagespauschale können auch Kosten für Arbeitsmittel abgesetzt werden, aber der Abzug von tatsächlichen Kosten und Pauschalen nebeneinander ist nicht gestattet. Bei einer doppelten Haushaltsführung oder beim Absetzen von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gelten besondere Regeln.

  • Die Tagespauschale wird mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro verrechnet, was bedeutet, dass erst eine Steuerersparnis eintritt, wenn die Werbungskosten insgesamt über 1.230 Euro liegen. Steuerpflichtige müssen die Tage, an denen sie die Tagespauschale in Anspruch nehmen, aufzeichnen und nachweisen.

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