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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Übrige Betriebsausgaben

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Übrige Betriebsausgaben

Geben Sie hier sonstige unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben an, die nicht in die separat abgefragten Kategorien passen.

Hierzu zählen insbesondere außergewöhnliche oder seltene Kosten, wie z. B.:

  • Sonstige Beratungskosten: Abzugsfähig, wenn betrieblich veranlasst.
  • Betriebsbedingte Verluste: Abzugsfähig, sofern nicht durch Versicherungen gedeckt.
  • Verzugszinsen und Mahnkosten: Abzugsfähig, da direkt betrieblich bedingt.
  • Kosten für außergewöhnliche Reparaturen: Abzugsfähig, wenn kein privater Bezug besteht.
  • Spezifische betriebliche Dienstleistungen: Abzugsfähig bei klarem betrieblichem Bezug.
  • Aufwendungen für Umweltmaßnahmen: Abzugsfähig als betriebsnotwendige Kosten.
  • Restrukturierungs- oder Schuldenbereinigungskosten: Abzugsfähig, sofern keine spezifischen Einschränkungen greifen.
  • Sonstige seltene Betriebsausgaben: Abzugsfähig, wenn betrieblich veranlasst und gesetzeskonform.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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