Feldhilfe:
Bezeichnung
Tragen Sie eine eindeutige Bezeichnung für die gesetzliche Rente ein, um die Renten besser voneinander zu unterscheiden.
Diese Angabe dient nur Ihrer Übersicht und wird nicht an das Finanzamt übermittelt.
Beispiele für inländische gesetzliche Renten:
- Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente)
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenrente
- Witwenrente
- Waisenrente
- Knappschaftsrente
- Rente aus der Alterssicherung der Landwirte
- Vorzeitige Altersrente
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
- Rente wegen Todes
- Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kindererziehungsrente
Beispiele für ausländische gesetzliche Renten:
- Altersrente von der Österreichischen Pensionsversicherung (PVA)
- Alters-/Witwen-/Waisenrente aus der Schweiz (AHV/IV)
- Altersrente aus Frankreich (CNAV, CARSAT)
- Alters- oder Hinterbliebenenrente aus Großbritannien (State Pension, ggf. HMRC gemeldet)
- Social Security Retirement Benefit aus den USA (teilweise steuerpflichtig, Anrechnung nach DBA nötig)
- Pension aus Kanada (CPP – Canada Pension Plan / OAS – Old Age Security)
- Rente aus den Niederlanden (AOW – Algemene Ouderdomswet)
- Rente aus Italien (INPS)
- Rente aus Polen (ZUS – Zakład Ubezpieczeń Społecznych)
- Rente aus Spanien (Seguridad Social – INSS)
- Pension aus Tschechien (ČSSZ)
- Rente aus Norwegen (NAV – Folketrygden)
- Rente aus Schweden (Pensionsmyndigheten)
Bei ausländischen Renten ist zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Wenn die Rente in Deutschland steuerfrei ist, darf sie nicht hier eingetragen werden. Sie gehört dann in die Anlage AUS, da sie den Steuersatz für andere Einkünfte erhöht (Progressionsvorbehalt).