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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer
  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • einem Auslandstätigkeitserlass (ATE)?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte (besondere Lohnbestandteile)

  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.

Sie müssen in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland (Anlage N-AUS) machen. Lohnsteuer kompakt fragt auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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