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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Dauernd getrennt lebend seit

Geben Sie hier den genauen Tag an, ab dem Sie dauernd getrennt von Ihrem Partner gelebt haben.

Im Jahr des Trennungsbeginns kann noch gewählt werden, ob eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung erfolgen soll. Eine gemeinsame Veranlagung ist nur möglich, wenn Sie in diesem Jahr mindestens an einem Tag nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Haben Sie bereits seit dem Vorjahr dauernd getrennt gelebt, ist eine gemeinsame Veranlagung ausgeschlossen. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung zwingend einzeln nach dem Grundtarif; der Splittingtarif ist dann nicht mehr möglich.

Beispiel: Beginnt die dauernde Trennung am 01.06.2025, können Sie für 2025 noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, da Sie zu Beginn des Jahres nicht dauernd getrennt gelebt haben. Liegt das Trennungsdatum dagegen am 01.01.2025 oder früher, ist für 2025 nur noch eine Einzelveranlagung möglich.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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