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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer Fotovoltaikanlage?
(Anlage G inkl. Anlage EÜR)

Wählen Sie "ja", wenn Sie einen Gewerbebetrieb haben und Einkünfte daraus erwirtschaften.

Einkünfte von Gewerbetreibenden sind der Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb.

Für jeden Betrieb muss eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) elektronisch übermittelt werden.

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen bis zur Ehrenamtspauschale von 840 Euro oder der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen weiterhin Papierformulare verwenden, was in der Praxis oft akzeptiert wird.

Folgende Einkünfte der Anlage G können mit Lohnsteuer kompakt nicht erklärt werden:

  • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle),
  • Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie
  • Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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