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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe:

Können negative Einkünfte im Verlustjahr 2025 nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden, wird der "Gesamtbetrag der Einkünfte" negativ. Dieser Betrag kann dann in das Vorjahr zurückgetragen werden.

Wenn Sie im Steuerjahr 2025 negative Einkünfte erzielt haben, können Sie diese nach 2024 zurücktragen und geben diese hier an.

Wenn Sie sich zum Verlustrücktrag nicht äußern, trägt das Finanzamt den Verlust von Amts wegen bis in Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte des Vorjahres zurück. Dort wird der Verlust noch vor den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" abgezogen, sodass die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. sich im Vorjahr steuerlich nicht mehr auswirken.

Hinweis: Negative Einkünfte werden in der Berechnung von Lohnsteuer kompakt derzeit nicht berücksichtigt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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