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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wurden negative Einkünfte aus einem Drittstaat zum 31.12.2024 festgestellt?

Wählen Sie "ja", wenn im Bescheid über die gesonderte Feststellung zum 31.12.2024 Verluste aus einem Staat außerhalb der EU/EWR festgestellt wurden.

Solche Verluste dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie vom Finanzamt ausdrücklich festgestellt wurden. Maßgeblich ist der zuletzt ergangene Feststellungsbescheid.

 Verluste aus sogenannten Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU und des EWR) unterliegen besonderen steuerlichen Einschränkungen (§ 2a EStG). Sie dürfen grundsätzlich nur mit bestimmten positiven Einkünften aus demselben Staat verrechnet werden.

Beispiele für betroffene Einkünfte:

  • Verluste aus einer Vermietung in einem Nicht-EU-/EWR-Staat
  • Verluste aus einer Beteiligung an einem Unternehmen in einem Drittstaat
  • Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte

Wichtig: Ohne einen entsprechenden Feststellungsbescheid können diese Verluste in der Steuererklärung für 2025 nicht berücksichtigt werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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