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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Online-Abgabe mit Identifikation



Wie funktioniert die Online-Abgabe mit Identifikation?

Bei der Online-Abgabe mit Identifikation signiert Lohnsteuer kompakt Ihre Steuererklärung digital für Sie in Ihrem Auftrag.

Das elektronische Dokument wird über einen sicheren Internet-Kanal direkt an die Finanzverwaltung übermittelt und dort als rechtswirksame Steuererklärung bearbeitet. Dies ist auch die übliche Vorgehensweise, wenn Steuerberater die Steuererklärung Ihrer Mandanten an das Finanzamt übermitteln.

Um diese Abgabemöglichkeit zu nutzen, müssen Sie sich aus Sicherheitsgründen digital identifizieren, um Missbrauch zu verhindern. Die Identifizierung ist gesetzlich in § 87d Abgabenordnung vorgeschrieben. 

Die Identifikation und Freischaltung der Abgabe-Option kann auf eine der folgenden Arten erfolgen:

(1) Ihre Daten vom Finanzamt abrufen
Wenn Sie den elektronischen Datenabruf in Lohnsteuer kompakt freigeschaltet haben, kann die Übermittlung der Steuererklärung sofort erfolgen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft. Die Aktivierung des Datenabrufs bei der Finanzverwaltung erfolgt einmalig und dauert bis zu 2 Wochen.

(2) Zahlung per PayPal
Haben Sie für die Bezahlung PayPal verwendet, wird der PayPal-Status "verified" in Verbindung mit den bei PayPal hinterlegten Daten (Name, Anschrift) zur Identifizierung genutzt. Nach erfolgreicher Bezahlung mit PayPal in Verbindung mit dem PayPal-Status "verified" steht Ihnen die Online-Abgabe sofort zur Verfügung.

Sonstige Einschränkungen:

  • Es können maximal zwei Steuererklärungen pro Steuerjahr ohne eigenes Zertifikat abgegeben werden.

Wie funktioniert die Online-Abgabe mit Identifikation?



Wie hilft der Datenabruf bei der Online-Abgabe der Steuererklärung?

Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Lohnsteuer kompakt. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die bei Ihrem Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der Datenabruf?)

Wenn Sie den Datenabruf in Lohnsteuer kompakt freigeschaltet haben, können Sie die Online-Abgabe für die Übermittlung Ihrer Steuererklärung sofort nutzen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft.

Außerdem können die bereitgestellten Daten mit wenigen Klicks in Ihre Einkommensteuererklärung bei Lohnsteuer kompakt übernommen werden. Sie müssen die Daten nicht selbst eintragen, und viele Felder werden direkt mit den richtigen Werten aus dem Datenabruf befüllt, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Sie müssen die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen.

 

Wie hilft der Datenabruf bei der Online-Abgabe der Steuererklärung?


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