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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Berufsverbände



Was sind Berufsverbände?

Als Berufsverbände werden die Interessenvertretungen eines Berufsstandes bezeichnet, die die Interessen ihrer Mitglieder im Hinblick auf deren berufliche und unternehmerische Tätigkeit wahrnehmen. Dazu zählen unter anderem folgende Vereinigungen:

  • Gewerkschaften,
  • Berufsgenossenschaften,
  • Arbeitgebervereinigungen,
  • Marburger Bund,
  • Steuerberaterverband,
  • Handwerkskammer,
  • Ärztekammern,
  • Architektenkammern,
  • Rechtsanwaltskammer,
  • Steuerberaterkammer,
  • Beamtenbund,
  • Hochschulverband,
  • Verein Deutscher Ingenieure (VDI),
  • Industrieklubs,
  • Arbeitgebervereinigungen,
  • Beamtenbund,
  • Richterbund,

Politische Parteien sind dagegen keine Berufsverbände. Spenden und Mitgliedsbeiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Auch private Vereine, wie der Rotary Club, Sportvereine oder der Karnevalsverein sind keine Berufsverbände. Das gilt auch, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Mitgliedschaft in einem dieser Vereine nahegelegt hat. 

Was sind Berufsverbände?



Welche Beiträge und Kosten können abgesetzt werden?

Ihre Beiträge zu Berufsverbänden können Sie als Werbungskosten abziehen. Dazu zählen neben den Pflichtbeiträgen als Mitglied auch freiwillige Zahlungen, Aufnahmegelder oder Zahlungen für konkrete Leistungen des Berufsverbandes, z.B. Rechtsberatung, Prozessvertretung und Gutachten. Es ist für die Absetzbarkeit nicht notwendig, dass Sie Mitglied des Berufsverbandes sind. Arbeiten Sie ehrenamtlich in einem Berufsverband können Sie die dabei entstandenen Kosten zusätzlich zu Ihren Beiträgen abziehen. Das können unter anderem Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen oder auch Telefonkosten sein. Dafür müssen Sie aber in einem Berufsverband mitarbeiten, der die Interessen Ihrer Berufsgruppe vertritt. Wenn Sie an einer Veranstaltung des Berufsverbandes teilnehmen, können Sie Ihre Aufwendungen (Reisekosten, Teilnahmegebühren, Verpflegung etc.) auch als Werbungskosten absetzen, jedoch nur, wenn die Veranstaltung der beruflichen Fortbildung dient.

Nicht absetzbar sind dagegen Ihre Aufwendungen, wenn die Veranstaltung gesellschaftlichen Charakter hat bzw. ein allgemeinbildendes Thema behandelt. Ebenfalls nicht als Werbungskosten abziehen können Sie Ihre Aufwendungen für Versorgungseinrichtungen des Berufsverbands, zum Beispiel Zahlungen an eine berufsständische Versorgungskasse. Diese Zahlungen können Sie unter Umständen als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzen.

Welche Beiträge und Kosten können abgesetzt werden?



Kann ich Gewerkschaftsbeiträge steuerlich geltend machen?

Eine Gewerkschaft ist ein Berufsverband. Den monatlichen Beitrag dafür können Sie absetzen, wie für alle anderen Berufsverbände auch.

Mitgliedsbeiträge an Berufsverbände sind daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Bei Lohnsteuer kompakt können Sie die Beiträge im Bereich "Arbeitnehmer > Ausgaben > Berufsverband" eingeben.

Tipp: Bitten Sie Ihren Berufsverband um einen Nachweis Ihrer Beitragszahlungen. Dann müssen Sie nur noch die Summe Ihrer Beitragszahlungen für ein Jahr aus der Bescheinigung in Ihre Steuererklärung übernehmen.

Die wichtigsten Gewerkschaften in Deutschland:

  • IG Metall (IGM)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Deutscher Beamtenbund (DBB)
  • Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)
  • Marburger Bund (MB)
  • Vereinigung Cockpit (VC)
  • Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO)
  • Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie, VAA

Eine vollständige Liste aller Gewerkschaften finden Sie z.B. bei Wikipedia.

Kann ich Gewerkschaftsbeiträge steuerlich geltend machen?


Feldhilfen

Beiträge an Berufsverbände

Summe aller Beiträge an Berufsverbände, die Sie bisher erfasst haben.

Beitrag

Tragen Sie hier die Höhe des jeweils geleisteten Beitrags ein, den Sie z.B. an Gewerkschaften, Anwaltskammern, Beamtenverbände geleistet haben.

Bezeichnung des Verbandes

Tragen Sie hier den Namen des Berufsverbandes ein, an den Sie Beiträge geleistet haben.

Zu den Beiträgen an Berufsverbände zählen z.B.

  • Gewerkschaftsbeiträge (DGB, DBB, ver.di, IG BAU, EVG, GEW, GdP, u.a.)
  • Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden (VDI, VBOB, Ärztekammer, Handwerkskammer, etc.)
  • Aufwendungen für eine Rechtsberatung (durch den Berufsverband)
  • Aufwendungen für Gutachten (die der Verband erstellt)
  • Aufwendungen für die Prozessvertretung durch den Verband
  • Freiwillige Beiträge zu Gewerkschaften
  • Freiwillige Beiträge zu Berufsverbänden
  • Aufnahmegelder von Mitgliedern
  • Umlagen an Gewerkschaften, Anwaltskammern, Beamtenverbände
Gewerkschafts- und Kammerbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Gewerkschafts- und Kammerbeiträge finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben können Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Gewerkschafts- und Kammerbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.


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