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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben, aber noch einige Angaben ändern müssen, ist das kein Problem. Schicken Sie einfach die Daten erneut per ELSTER ans Finanzamt.

Durch die individuelle Telenummer sind die neuen Daten mit der dann ebenfalls neu erstellten komprimierten Steuererklärung fest verbunden. Das bedeutet, dass der Bearbeiter im Finanzamt nur die von Ihnen gesendeten Daten bearbeiten kann, die mit der von Ihnen eingereichten Steuererklärung übereinstimmen. Die zuvor gesendeten Daten - wie viele auch immer - werden automatisch gelöscht.

Wichtig

Reichen Sie immer die komprimierte Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein, die zu den zuletzt per ELSTER gesendeten Daten gehört. Nur dann ist gewährleistet, dass der Sachbearbeiter die Daten zu Ihrem Steuerfall auch von den Servern des Finanzamts abrufen kann.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026