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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Erhalte ich eine Empfangsbestätigung für die Abgabe meiner Steuererklärung?

Nachdem Sie mit Lohnsteuer kompakt Ihre Steuererklärung elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, die unter anderem die folgenden Informationen enthält:

  • Transferticket
  • Telenummer
  • Sendedatum

Die Empfangsbestätigung steht nach dem elektronischen Versand auch in Ihrem persönlichen Bereich auf Lohnsteuer kompakt zusammen mit der komprimierten Steuererklärung als PDF-Datei für Sie bereit.

Mit Transferticket und Telenummer bestätigt das Finanzamt den elektronischen Empfang Ihrer Steuerdaten.

Wichtig

Bei der Wahl der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung wird die Steuererklärung allerdings erst im Finanzamt bearbeitet, wenn Sie die Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben per Post eingereicht haben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026