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Digitale Datenübermittlung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie kann ich meine Daten aus dem letzten Jahr übernehmen?

Wenn Sie bereits in einem früheren Steuerjahr Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt erledigt haben, können Sie Ihre alten Daten auch für Ihre neue Steuererklärung  nutzen. Nachdem Sie sich auf Lohnsteuer kompakt mit Ihren bekannten Daten angemeldet haben, finden Sie auf der Seite "Übersicht" dann für jedes Steuerjahr die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr.

Um die Daten aus 2024 für Ihren Steuerfall 2025 zu übernehmen, klicken Sie unter dem Punkt "Daten übernehmen aus einer Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt" auf den Button "Datenübernahme starten". Wenn Sie auf den Button klicken, können Sie einen Steuerfall aus 2024 auswählen, dessen Daten nach 2025 kopiert werden sollen. Sie haben die Wahl

  • eine komplette Datenübernahme,
  • eine selektive Datenübernahme oder
  • nur eine Übernahme der Stammdaten durchzuführen.

Nach dem Klick auf "Datenübernahme starten" beginnt der Kopiervorgang und Sie können nach wenigen Augenblicken mit der Bearbeitung Ihres neuen Steuerfalls starten.

Tipp

Sie können Daten sowohl aus dem direkten Vorjahr als auch dem direkten Folgejahr (rückwärts) übernehmen. Für die Steuererklärung 2022 können Sie also die Daten aus einer Steuererklärung aus 2021 oder 2023 übernehmen.

Wenn Sie die Daten aus 2022 beispielsweise nach 2024 übernehmen wollen, müssen Sie zuerst eine Steuererklärung für 2022 mit den Daten aus 2022 erstellen. Anschließend können Sie die Datenübernahme von 2023 nach 2024 vornehmen.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026