Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kann ich die Wahl der Veranlagung widerrufen?

Haben Sie sich bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für eine Veranlagungsart entschieden, ist dies noch nicht endgültig: stellt sich heraus, dass bspw. die Zusammenveranlagung günstiger wäre, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die andere Veranlagungsart beantragen.

Bei der Zusammenveranlagung kann jeder Ehegatte so lange seine Entscheidung widerrufen, bis der Bescheid, der an beide Ehegatten gerichtet wurde, bestandskräftig ist. Widerruft ein Ehegatte die Zusammenveranlagung, kommt es zur getrennten Veranlagung, auch wenn gegenüber dem anderen Ehegatten ein ergangener Zusammenveranlagungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist.

Hat bei der getrennten Veranlagung nur ein Ehegatte diese beantragt, so ist dessen Widerruf nur wirksam, wenn der Partner nicht widerspricht. Wenn beide Ehegatten die getrennte Veranlagung beantragt haben, müssen auch beide widersprechen.

Rechner

Bewertungen des Textes: Kann ich die Wahl der Veranlagung widerrufen?

         

4.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 10

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026