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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie nehme ich einen Einspruch zurück?

Haben Sie vorsorglich Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt, können Sie diesen auch jederzeit wieder zurückziehen.

Nimmt man den Einspruch gegen den Steuerbescheid wieder zurück, dann endet damit auch die Vorläufigkeit und der Steuerbescheid wird bestandskräftig. Das heißt, dass alle weiteren Mittel gegen diesen nicht mehr angewendet werden können und man die Entscheidung des Finanzamts (also den Steuerbescheid) anerkennt.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026