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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?

Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 angepasst. Der allgemeine Beitragssatz beträgt nun 3,6 % des Bruttoeinkommens. Personen ohne Kinder zahlen weiterhin einen Zuschlag von 0,6 %, sodass sich für sie ein Gesamtbeitragssatz von 4,2 % ergibt.

Für Eltern mit mehreren Kindern gelten Ermäßigungen: Der Beitragssatz sinkt ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozentpunkte je Kind, bis maximal zum fünften Kind. Diese Regelung gilt bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes.

So hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung (ab 1.1.2025)
Versicherte

Beitragssatz

Arbeitnehmeranteil
allgemein

Arbeitgeberanteil
allgemein

Arbeitnehmeranteil
(Sachsen)

Arbeitgeberanteil
(Sachsen)

ohne Kinder 4,20 % 2,40 % 1,80 % 2,90 % 1,30 %
mit 1 Kind 3,60 % 1,80 % 1,80 % 2,30 % 1,30 %
mit 2 Kindern 3,35 % 1,55 % 1,80 % 2,05 % 1,30 %
mit 3 Kindern 3,10 % 1,30 % 1,80 % 1,70 % 1,30 %
mit 4 Kindern 2,85 % 1,05 % 1,80 % 1,55 % 1,30 %
mit 5 und mehr Kindern 2,60 % 0,80 % 1,80 % 1,30 % 1,30 %

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung wurde ebenfalls erhöht. Sie liegt 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich.

Verteilung der Beiträge:

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag in der Regel zu gleichen Teilen.
  • Kinderlose Arbeitnehmer tragen jedoch den Zuschlag von 0,6 % alleine.
  • Selbstständige und freiwillig Versicherte zahlen den gesamten Beitrag selbst.
  • Rentner zahlen ihren Beitrag zur Pflegeversicherung vollständig alleine, ohne Beteiligung der Rentenversicherung.

 

 

Rechner
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