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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was ist der Einheitswert?

Der Einheitswert ist ein Wert für unbebaute und bebaute Grundstücke, der auf einen bestimmten Stichtag in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren festgestellt wird und für Steuern, Gebühren und Beiträge als Bemessungsgrundlage dient.

Rechtliche Grundlage ist das Bewertungsgesetz. Der Einheitswert wird für unbebaute und bebaute Grundstücke durch das Finanzamt in einem Feststellungsverfahren festgesetzt.

Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass die erzielbare Jahresmiete, die bauliche Ausstattung und die Größe der Wohn- und Nutzfläche und auch Bauart, das Baujahr und die Förderungsart im Rahmen des Ertragswertverfahrens geprüft werden. So wird der Grundstückswert ermittelt, der dann den Bodenwert, den Gebäudewert und auch den Wert vorhandener Außenanlagen beinhaltet.

Wurde der Einheitswert amtlich festgestellt, erhält der Eigentümer den Einheitswertbescheid.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026