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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?

Öffnen Sie nach dem Einloggen in der Übersicht den Menüpunkt "Datenabruf" unter "Meine Steuererklärung". Hier können Sie neue Berechtigungen für den Datenabruf eintragen und bestehende Berechtigungen verwalten. Einmal eingerichtet, können alle verfügbaren Daten geladen und bequem in die Steuererklärung übernommen werden.

Mit der Einrichtung des Datenabrufs kann die forium GmbH als Betreiber von Lohnsteuer kompakt Ihre persönlichen Daten elektronisch vom Finanzamt abrufen und Ihnen in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung stellen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026