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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie hoch ist der Regelbedarf?

Um eine existenzsichernde Höhe der Regelbedarfe sicherzustellen, wurden diese ab 1. Januar 2023 erhöht.


Regelbedarfe

Leistungsberechtigte Regelsatz Regelbedarfsstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende 502 Euro (+ 53 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 451 Euro (+ 47 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 402 Euro (+ 42 Euro) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 402 Euro (+ 42 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (+ 44 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro (+ 37 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 318 Euro (+ 33 Euro) Regelbedarfsstufe 6

Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026