Wie schalten Sie den Datenabruf frei, wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind?
Wenn Sie bereits ein aktives ELSTER-Konto haben, erfolgt die Freischaltung des Datenabrufs direkt online in Ihrem ELSTER-Benutzerkonto. Einen Freischaltcode per Post erhalten Sie in diesem Fall nicht automatisch.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal "Mein ELSTER" unter www.elster.de an.
- Navigieren Sie zu:
Formulare & Leistungen → Bescheinigungen verwalten → Bescheinigungen anderer Personen
- Wählen Sie dort den Bereich für "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" aus.
- Erteilen Sie die Berechtigung für folgenden Bevollmächtigten:
"forium GmbH" (Betreiber von Lohnsteuer kompakt)
Damit ist Lohnsteuer kompakt berechtigt, die beim Finanzamt gespeicherten elektronischen Daten in Ihrem Namen abzurufen.
Nach der Freischaltung kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Daten erstmals durch Lohnsteuer kompakt abgerufen werden können. Sie werden anschließend automatisch per E-Mail informiert.
Hinweis: Wenn Ihr ELSTER-Zugang nicht mehr aktiv ist (z. B. weil das Zertifikat abgelaufen ist), müssen Sie sich erneut registrieren. Im Rahmen der Registrierung erhalten Sie aus Sicherheitsgründen einen Teil der Aktivierungsdaten per Post.


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