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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Nachrichten können Sie an das Finanzamt senden?

Je nach Ihrem Anliegen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Fristverlängerung beantragen: Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können und mehr Zeit benötigen.
  • Belege nachreichen: Nur, wenn das Finanzamt diese ausdrücklich anfordert.
  • Einspruch einlegen: Falls Sie mit der Berechnung des Finanzamts nicht einverstanden sind und Korrekturen verlangen.
  • Sonstige Nachricht:  Falls Sie ein Anliegen haben, das nicht in eine der oben genannten Kategorien fällt.

Wichtige Hinweise:

  1. Um eine Nachricht an Ihr Finanzamt zu senden, müssen Sie stets Ihre Steuernummer sowie Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben.
  2. Eine Fristverlängerung kann nur für Steuererklärungen des aktuellen oder des unmittelbar vorhergehenden Veranlagungsjahres beantragt werden, sofern diese noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurden.
  3. Die Nachreichung von Belegen oder ein Einspruch ist nur möglich, wenn Sie die Steuererklärung bereits mit Lohnsteuer kompakt abgegeben haben.
  4. Belege sollten nur dann nachgereicht werden, wenn das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Andernfalls ist es nicht erforderlich, Belege unaufgefordert einzusenden.
  5. Eine sonstige Nachricht ist nur möglich, wenn Sie mindestens eine Steuererklärung in Lohnsteuer kompakt erstellt haben.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026