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Der Steuerbescheid liegt vor - warum fehlen die Bescheiddaten?

Es kommt häufiger vor, dass der Steuerbescheid bereits vorliegt, aber noch keine elektronischen Bescheiddaten bereitgestellt wurden. Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Fehler vorliegt.

Warum kann das passieren?

Die elektronischen Bescheiddaten werden häufig zeitversetzt zum Steuerbescheid bereitgestellt.

Das kann verschiedene Gründe haben:

  • die elektronische Bereitstellung erfolgt verzögert,
  • technische Verzögerungen bei der Finanzverwaltung,
  • interne Bearbeitungsprozesse beim Finanzamt oder 
  • in Einzelfällen keine Bereitstellung von Bescheiddaten durch Ihr Finanzamt.

Dadurch kann der Steuerbescheid bereits vorliegen, obwohl noch keine Bescheiddaten abrufbar sind.

Was können Sie tun?

Wenn Ihnen der Steuerbescheid bereits vorliegt, können Sie den Abruf der Bescheiddaten jederzeit manuell starten.

Wichtiger Hinweis: Nicht in allen Fällen stellt das Finanzamt elektronische Bescheiddaten bereit. Besonders bei folgenden Fällen kann es vorkommen, dass keine Bescheiddaten übermittelt werden:

  • geänderte Steuerbescheide,
  • Sonderfälle oder 
  • manuelle Bearbeitung durch das Finanzamt.

Maßgeblich bleibt immer der offizielle Steuerbescheid des Finanzamts.

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