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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Das Finanzamt findet meine Steuererklärung nicht. Was kann ich tun?

Wenn Ihnen eine Empfangsbestätigung mit Transferticket vorliegt, wurde Ihre Steuererklärung erfolgreich an die ELSTER-Server der Finanzverwaltung übermittelt. Bewahren Sie diese Bestätigung als Nachweis auf.

Es kann vorkommen, dass Ihre Erklärung beim zuständigen Finanzamt zunächst nicht gefunden wird. Möglicherweise wurde sie noch keiner oder einer anderen Steuernummer zugeordnet.

Wie lassen Sie den Eingang prüfen?
  1. Empfangsbestätigung vorlegen: Laden Sie die vollständige PDF-Datei in Ihrem persönlichen Bereich unter „Steuererklärung abgeben“ herunter und legen Sie diese Ihrem Finanzamt vor.
  2. Nachforschung anfordern: Bitten Sie ausdrücklich darum, den Eingang und Verbleib Ihrer Steuererklärung anhand des Transfertickets und des Versanddatums zu prüfen. Dabei sollen auch noch nicht oder falsch zugeordnete Erklärungen berücksichtigt werden.
  3. ELSTER-Ansprechpartner einschalten: Wird Ihre Erklärung weiterhin nicht gefunden, bitten Sie Ihren Sachbearbeiter, den zuständigen ELSTER-Ansprechpartner im Finanzamt einzuschalten. Dieser kann eine weitergehende Nachforschung veranlassen.
Was gilt bei einer Mahnung wegen Nichtabgabe?

Reagieren Sie zeitnah und beachten Sie die in der Mahnung gesetzten Fristen. Legen Sie die Empfangsbestätigung vor und bitten Sie um Prüfung des Eingangs sowie um Rücknahme der Mahnung, wenn sich die bereits erfolgte Abgabe bestätigt.

Wichtig

Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung nicht allein wegen einer Mahnung erneut. Eine erneute Abgabe sollte grundsätzlich nur bei Änderungen oder nach ausdrücklicher Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen.

Finanztip

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WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 03/2026