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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kann ich die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Steuererklärung angeben?

Aufwendungen für einen Rechtsanwalt, die in Verbindung mit der Erzielung von Einkünften entstanden sind, können Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Zwei Beispiele:

  1. Klagt beispielsweise ein Arbeitnehmer gegen seine Entlassung, gehören die Kosten für den Rechtsanwalt zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
  2. Klagt der Eigentümer einer vermieteten Wohnung gegen seinen Mieter, weil dieser die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen hat, sind diese Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

Keine Werbungskosten liegen vor, wenn die Kosten für den Rechtsstreit bzw. für den Rechtsanwalt durch eine Rechtsschutzversicherung erstattet werden.

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