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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie werden Schornsteinfegergebühren steuerlich berücksichtigt?

Die Kosten für den Schornsteinfeger zählen zu den begünstigten Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG. Sie können mit 20 % der Arbeitskosten – bis zu 1.200 € pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Welche Leistungen sind absetzbar?

Auf Grundlage eines BFH-Urteils erkennen die Finanzämter folgende Leistungen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen an:

  • Reinigung des Kamins (Kehrarbeiten)
  • Kontrolle der Heizungsanlage (z. B. Abgasmessung)
  • Abnahme von Kaminen oder Öfen
  • Feuerstättenschau

Die Rechnung des Schornsteinfegers wird dabei als Gesamtleistung akzeptiert – eine Aufteilung der Tätigkeiten ist nicht erforderlich.

Rechtlicher Hintergrund

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.11.2014 (Az. VI R 1/13) entschieden, dass nicht nur Reparatur- und Wartungsarbeiten begünstigt sind, sondern auch die Überprüfung der Funktionsfähigkeitpräventive Maßnahmen zur Schadensvermeidung.

Diese Rechtsprechung gilt sinngemäß auch für die Leistungen des Schornsteinfegers – insbesondere, wenn sie der Sicherheit und Instandhaltung der Heizungs- oder Abgasanlage dienen.

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