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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter?

Zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören insbesondere

  • Grund und Boden,
  • Beteiligungen,
  • andere Finanzanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen,
  • nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter,
  • Kunstgegenstände anerkannter Meister. Im Steuerrecht kommt es für die steuerliche Behandlung auf die Reputation des Meisters an. Kunstgegenstände anerkannter Meister können nicht abgeschrieben werden, da unterstellt wird, dass diese Werke nicht an Wert verlieren. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen bringt daher keine steuerlichen Vorteile. Hingegen können Werke (noch) nicht anerkannter Künstler wie Gebrauchskunst abgeschrieben werden. Werden die Kunstobjekte dem Betriebsvermögen zugeordnet, müssen etwaige spätere Veräußerungsgewinne versteuert werden.
Lohnsteuer kompakt

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nicht abgeschrieben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben absetzbar. Der Buchwert ist in der Zeile "Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter" einzutragen (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026