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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie werden Gemeinschaftsräume behandelt?

Gemeinschaftsräume (z. B. Flur, Bad) in einer untervermieteten Wohnung, die von Übernachtungsgästen mitgenutzt werden können, dürfen hingegen nicht allein nach dem Wohnflächenverhältnis in die Berechnung einfließen.

Der Wohnflächenanteil dieser Räume muss zusätzlich noch auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Bewohner aufgeteilt werden.

Beispiel: Die Gemeinschaftsräume nehmen in einer 100-qm-Wohnung  zusammen 30 qm ein und in der Wohnung lebt neben der Vermieterin, ihr Tochter und der Untermieter. In diesem Fall dürfen 10% (30qm / 100 qm / 3 Personen) der Ausgaben für Gemeinschaftsräume geltend gemacht werden.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026