Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind.

Das ist bei vielen Beschäftigten der Fall – insbesondere, wenn:

  • Sie in Steuerklasse I sind und nur Einkünfte aus Ihrer Anstellung haben.
  • Sie verheiratet sind und die Steuerklassen-Kombination IV/IV gewählt haben (ohne das sogenannte Faktorverfahren).

In diesen Fällen sind Ihre Einkünfte in der Regel bereits vollständig versteuert. Es muss keine Steuererklärung abgeben werden und das Finanzamt fordert Sie auch nicht dazu auf.

Warum sich eine freiwillige Abgabe trotzdem lohnt

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind: In 9 von 10 Fällen gibt es Geld zurück! Denn oft wurden während des Jahres zu viele Steuern einbehalten, die Sie sich durch eine Steuererklärung zurückholen können.

Das bedeutet: Der Staat schuldet Ihnen Geld – nicht umgekehrt. Eine Steuererstattung ist sehr wahrscheinlich!

Antragsveranlagung – die freiwillige Steuererklärung

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, nennt sich das im Steuerrecht Antragsveranlagung. Sie haben dafür viel Zeit:

Für das Steuerjahr 2025 gilt: Sie können die Erklärung bis zum 31. Dezember 2029 abgeben.

So sichern Sie sich auch Jahre später noch eine mögliche Rückerstattung.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.

Bewertungen des Textes: Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 7

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026